Es gibt beim Bauen eine Konstante, nämlich, dass Gesetze und Regulierungen ständig zunehmen und sich verändern. Die Baubehörde ist meistens der Gemeindevorstand – also eine Milizbehörde, deren Mitglieder vom Volk aus politischen Überlegungen für diese Aufgabe gewählt wurden. Deshalb sieht das kant. Raumplanungsgesetz in Graubünden vor, dass die Baubehörde und die Bau- und Planungskommission der Gemeinde externe Fachleute zur unabhängigen und vertieften Beurteilung und Bearbeitung von rechtlichen, technischen oder gestalterischen Fragen beiziehen können. So kann das politisch Gewollte und das architektonisch Machbare im Rahmen der Gesetzgebung ausgelotet werden.
Externe Beratung
Robert Albertin und Sara Cadonau von Albertin Partner Architekten in Chur beschäftigen sich mit solchen Bauberatungen. Robert Albertin war von 2007 bis 2016 im Gemeinderat von Haldenstein und arbeitete in einem Teilzeitmandat sieben Jahre in der Stadtentwicklung der Stadt Chur, kennt also die Bedürfnisse und Probleme einer Exekutivbehörde aus eigener Erfahrung. «Ich habe unter anderem als Gemeinderat die Revision des Zonenplanes und Baugesetzes in Haldenstein geleitet. Hier ist die Gemeinde auf verschiedenen Ebenen neue Wege gegangen.» Seither wird Robert Albertin von einer wachsenden Zahl von Gemeinden als Bauberater oder bei Architekturwettbewerben als Jurymitglied beigezogen. Schübelbach, Siebnen, Buttikon, Domat/Ems, Flims, Wartau, aber auch kleine Gemeinden wie Donat-Wergenstein, Almens und Vals – sie alle stehen vor teilweise komplexen planerischen Aufgabenstellungen. Seine frühere Lehrtätigkeit als Assistent an der ETH Zürich und seine jetzige Dozentenstelle an der HTW Chur erlauben ihm ein schnelles Erfassen der Fragestellungen.
Wenn es um Bauten im Dorfkern geht, müssen in der Regel die Behörden der Gemeinden externe Berater beiziehen. Will eine Gemeinde kontrolliert wachsen oder steht sie vor eigenen Infrastrukturprojekten, zieht sie den Bauberater hinzu, um den Planungsprozess effizienter zu gestalten und der Legislative sinnvolle Varianten vorzuschlagen. Dort, wo die Gemeinde selbst Auftraggeber ist, etwa bei einem Schulhausbau, prüft sie meistens, welche Rahmenbedingungen für ihr Projekt gelten und sinnvoll sind. Hierzu erstellen Albertin Partner Machbarkeitsstudien mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Visualisierungen, die als Grundlage zur strategischen Weichenstellung dienen.